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   VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002   

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VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002 (https://dejure.org/2014,81126)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08.12.2014 - W 7 K 14.50002 (https://dejure.org/2014,81126)
VG Würzburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - W 7 K 14.50002 (https://dejure.org/2014,81126)
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  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 (C 411/10 u.a. - NVwZ 2012, 417 ff.) auch zur Dauer des Asylverfahrens Stellung genommen und ausgeführt, dass der Mitgliedsstaat, in dem sich der Asylbewerber befindet, darauf zu achten hat, dass die Situation des Asylbewerbers nicht durch ein unangemessen langes Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaats verschlimmert wird.

    Erforderlichenfalls muss er den Antrag nach den Modalitäten des Art. 3 Abs. 2 der Dublin II-VO (vgl. auch Art. 17 Abs. 1 Dublin III-VO) selbst prüfen (vgl. EuGH, U.v. 21.12.11 - C 411/10 u.a. - NVwZ 2012, 417/421).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Eine erneute Prüfung der Zuständigkeitsfrage durch die Beklagte würde die grundrechtliche Problematik (vgl. Art. 41 GR-Charta) durch einen nicht absehbaren weiteren Zeitaufwand verstärken (vgl. EuGH, U.v. 14.11.2013 - Puid, C-4/11 - NVwZ 2014, 129/130 Rn. 35).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Wäre das Gericht verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen und durchzuentscheiden, ginge den Klägern eine Tatsacheninstanz verloren, die mit umfassenden Verfahrensgarantien ausgestattet ist (BVerwG, U.v. 7.3.1995 - 9 C 264.94 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 12 = NVwZ 1996, 80).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Die erhobene Anfechtungsklage ist - auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 28.02.2014 - 13a B 13.30295 - juris Rn. 22) - statthaft.
  • VG Stuttgart, 28.02.2014 - A 12 K 383/14

    Zur Anwendung der Dublin II-VO auf Altfälle - zur Frage systemischer Mängel des

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Es liegt bei der Bearbeitungszeit von mehr als zehn Monaten seit Stellung des Asylantrages eine erhebliche Verfahrensverzögerung vor, für die aus den Akten kein Grund ersichtlich ist (für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung nach Ablauf von neun Monaten VG Düsseldorf, U. v. 15.8.2014 - 13 K 1117/14.A - juris Rn. 41 sowie VG Ansbach, U. v. 9.7.2014 - AN 4 K 14.50010 - juris Rn. 24, für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung erst ab einem Untätigbleiben von deutlich über einem Jahr VG Stuttgart, U. v. 28.2.2014 - A 12 K 383/14 - juris Rn. 23).
  • VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12

    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Die Dublin II-VO bezweckt(e) daher nicht nur, Asylsuchende daran zu hintern, gleichzeitig oder nacheinander Asylanträge in verschiedenen Mitgliedsstaaten zu stellen, sondern beinhaltet(e) auch die Begründung von Vertrauensschutz für die Asylsuchenden in Hinblick auf die Dauer des Verfahrens zur Prüfung der Zuständigkeit des für die Bearbeitung zuständigen Mitgliedsstaats (so auch VG Göttingen, U.v. 25.7.2013 - 2 A 652/12 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 7.8.2012 - 22 L 1158/12.A - juris Rn. 27; VG Würzburg; B.v. 11.12.2013 - W 7 S 13.30494; VG Würzburg, B.v. 3.2.2014 - W 7 S 14.30073).
  • VG Düsseldorf, 07.08.2012 - 22 L 1158/12

    Dubin II-VO, Dublinverfahren, systemische Mängel. Aufnahmebedingungen, Zypern,

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Die Dublin II-VO bezweckt(e) daher nicht nur, Asylsuchende daran zu hintern, gleichzeitig oder nacheinander Asylanträge in verschiedenen Mitgliedsstaaten zu stellen, sondern beinhaltet(e) auch die Begründung von Vertrauensschutz für die Asylsuchenden in Hinblick auf die Dauer des Verfahrens zur Prüfung der Zuständigkeit des für die Bearbeitung zuständigen Mitgliedsstaats (so auch VG Göttingen, U.v. 25.7.2013 - 2 A 652/12 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 7.8.2012 - 22 L 1158/12.A - juris Rn. 27; VG Würzburg; B.v. 11.12.2013 - W 7 S 13.30494; VG Würzburg, B.v. 3.2.2014 - W 7 S 14.30073).
  • VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 K 1117/14

    Statthafte Klageart; Unangemessen lange Verfahrensdauer; Subjektives Recht

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Es liegt bei der Bearbeitungszeit von mehr als zehn Monaten seit Stellung des Asylantrages eine erhebliche Verfahrensverzögerung vor, für die aus den Akten kein Grund ersichtlich ist (für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung nach Ablauf von neun Monaten VG Düsseldorf, U. v. 15.8.2014 - 13 K 1117/14.A - juris Rn. 41 sowie VG Ansbach, U. v. 9.7.2014 - AN 4 K 14.50010 - juris Rn. 24, für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung erst ab einem Untätigbleiben von deutlich über einem Jahr VG Stuttgart, U. v. 28.2.2014 - A 12 K 383/14 - juris Rn. 23).
  • VG Ansbach, 09.07.2014 - AN 4 K 14.50010

    Klage gegen Überstellung in anderen für das Asylverfahren zuständigen

    Auszug aus VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.50002
    Es liegt bei der Bearbeitungszeit von mehr als zehn Monaten seit Stellung des Asylantrages eine erhebliche Verfahrensverzögerung vor, für die aus den Akten kein Grund ersichtlich ist (für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung nach Ablauf von neun Monaten VG Düsseldorf, U. v. 15.8.2014 - 13 K 1117/14.A - juris Rn. 41 sowie VG Ansbach, U. v. 9.7.2014 - AN 4 K 14.50010 - juris Rn. 24, für die Annahme einer unangemessenen Verfahrensverzögerung erst ab einem Untätigbleiben von deutlich über einem Jahr VG Stuttgart, U. v. 28.2.2014 - A 12 K 383/14 - juris Rn. 23).
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